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Author Topic: Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?  (Read 389 times)
J_Peterson
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Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« on: January 26, 2003, 06:39:32 PM »
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Hallo,

wie weit sollte/darf man Eurer Meinung nach beim Editieren von Postings gehen?

Ist es beispielsweise legitim fremde Postings zu editieren wenn sie Rechtschreibfehler oder Meinungen enthalten die gegen die Nutzungsbedingungen des Forums verstoßen.

Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass Benutzer das Editieren von Postings als Zensur aufassen und dannach nie wieder kommen.
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chris
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #1 on: January 26, 2003, 08:14:25 PM »
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Quote from: J_Peterson on January 26, 2003, 06:39:32 PMHallo,

wie weit sollte/darf man Eurer Meinung nach beim Editieren von Postings gehen?

Ist es beispielsweise legitim fremde Postings zu editieren wenn sie Rechtschreibfehler oder Meinungen enthalten die gegen die Nutzungsbedingungen des Forums verstoßen.

"legitim" ist relativ. Wenn jemand in meinen Postings rumpfuschen würde und Rechtschreibfehler berichtigen würde, würde ich mir das als User exakt einmal ansehen, dem Mod/Admin dann sagen er soll seine Finger von meinen Postings lassen und wenn er es nicht tut, würde mich das Forum niemals wiedersehen. (wobei das sowieso unter Umständen soviel Arbeit wäre, dass der Mod/Admin schon akut einen an der Murmel haben muss um sowas zu tun). Anders sieht es mit Verstössen gegen die Nutzungsbedigungen aus. In den Fällen würde ich das entsprechende Posting löschen und den User verwarnen. Benimmt er sich nicht, würde ich den User löschen und den Namen auf die Bannliste setzen. Verstösst er weiter, hilft meist eine Mail an [email protected] (oder wo auch immer er seinen Zugang hat - sieht man ja an der IP)

QuoteIch habe oft die Erfahrung gemacht, dass Benutzer das Editieren von Postings als Zensur aufassen und dannach nie wieder kommen.

Es ist niemals Zensur. Zensur kann nur vom Staat begangen werden. Das ist auch immerwieder lustig wenn die Leute sich dann auf das Grundgesetz berufen... weil die meisten Leute wissen garnicht was sie da tun... das Grundgesetz regelt lediglich die Rechte die der Bürger gegenüber dem Staat hat, niemals aber die Rechte der Bürger untereinander ;D

Ansonsten: siehe oben - als Admin/Mod hast Du meiner Meinung nach die Finger aus Postings zu lassen, es sei denn sie verstossen gegen die Nutzungbedingungen. Rechtschreibfehler und/oder abweichende Meinungen rechtfertigen niemals, dass ein Mod/Admin an Postings rumfummeln darf.
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Horseman
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #2 on: January 26, 2003, 11:32:29 PM »
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QuoteRechtschreibfehler und/oder abweichende Meinungen rechtfertigen niemals, dass ein Mod/Admin an Postings rumfummeln darf.
ich sehe dies ebenfalls so.
zumal eine studie an den tag brachte das selbst , gute bis sehr gute "rechtschreibler" bei online postings, oder  ähnlichem was online erledigt wird, eine höhere fehlerquote hatten, oder überhaupt fehler, welche diese beim schreiben in einer textverarbeitung oder mit hand und zettel, nicht hatten.
ich denke wichtig ist der sinngemässe inhalt, die message, die das posting enthält. nicht aber die fehlerfreiheit desselben.
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MC600
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #3 on: January 27, 2003, 07:55:35 AM »
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Im großen und ganzen stimme ich meinen Vorpostern zu! Dennoch behalte ich in meinem Forum mir das Recht vor, Postings zu ändern (kommt aber zum Glück selten vor). Wer mein Forum kennt, der kann vielleicht verstehen warum. Hier kommt es auf die richtige Schreibweise von Zytostatika und Medikamenten an. Andere Rechtschreibfehler interessieren mich auch nicht mehr.
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J_Peterson
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #4 on: January 27, 2003, 12:55:26 PM »
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Quote from: Christian Land on January 26, 2003, 08:14:25 PMRechtschreibfehler und/oder abweichende Meinungen rechtfertigen niemals, dass ein Mod/Admin an Postings rumfummeln darf.

Was die abweichenden Meinungen betrifft, stimme ich zu, solange sie nicht gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen sollte man keine gepostete Meinung editieren.

Bei den Rechtschreibfehlern hingegen denke ich, dass man da nicht so pauschalisieren kann.

Angenommen, du setzt das Forum zu Lehr- und Bildunszwecken ein, beispielsweise damit die Leute ihre Schreibfähigkeiten in irgendeiner Fremdsprache trainieren und weniger Rechtschreibfehler machen.

Wäre es dann im obigen Bsp. nicht sinnvoll die Rechtschreibfehler der Poster zu korrigieren damit eine bessere Diskussion über den Text möglich ist?
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Horseman
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #5 on: January 27, 2003, 01:13:55 PM »
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ich denke ein board das sich mit der rechtschreibung beschäftigt, ist wohl ein sonderfall  ;)
wenn du dir dann die mühe machst diese postings "zu lehrzwecken" zu editieren, dann solltest du dies in einer anderen farbe machen, wie zb. rot, so das der lesenden direkt die gemachten fehler erkennen kann.
also ein ziemlicher aufwand wenn dein board gut besucht ist!
in dem fall würde ich meine user in einem  disclaimer auf diese tatsache hinweisen!
das editieren von postings also ankündigen!
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J_Peterson
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #6 on: January 27, 2003, 01:16:30 PM »
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Quote from: Horseman on January 27, 2003, 01:13:55 PMich denke ein board das sich mit der rechtschreibung beschäftigt, ist wohl ein sonderfall  ;)

In der Tat, das war jedoch mehr als fiktives Beispiel gedacht und erhebt keinen Anspruch auf Gültigkeit.
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chris
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #7 on: January 27, 2003, 01:28:40 PM »
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Selbst in dem Fall wäre ich dagegen.

Dann ist es sinnvoller die entsprechenden Probleme zu zitieren und dann nochmal korrekt darunter zu schreiben. Beispiel:



Ursprungsposting:

Isch sähe kainen Sinn.



Antwort

User schreibt:
QuoteIsch sähe kainen Sinn.

"Ich sehe keinen Sinn."

(+ ggf. Begründung)



oder Ähnliches.

Und zu der Sache mit der Meinung die gegen die Nutzungsbedingungen verstösst: Da würde meine andere Aussage greifen. User verwarnen, Posting komplett löschen. Fertig.

Ich würde mich auch nicht in normalen Brettern auf Diskussion mit Usern einlassen. Das bringt rein garnichts (ich spreche aus langer Erfahrung *g*)

Es passiert dann die typische Grüppchenbildung, etc.

Hier mal ein Text den ich vor längerer Zeit nach einem ziemlich heftigen Streit in meinem Forum geschrieben habe....

Quote
WICHTIG! Die hier aufgeführten Informationen sind unverbindliche nicht abschließende Hinweise. Sie sind lediglich als kleine Hilfestellung für den User zur Beurteilung von Inhalten gedacht. Es ist jederzeit möglich, dass sich die Rechtslage ändert und die hier aufgeführten Beschreibungen hinfällig werden. Ausserdem bin ich kein Jurist und kann deshalb nicht für eine 100%ige Richtigkeit der Informationen garantieren!


Angeregt durch die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit hier im Forum, habe ich mich mal ein wenig umgeschaut welche rechtlichen Grundlagen es gibt, was die User und die Moderatoren (bzw. ich) beachten müssen, etc.

Fangen wir mal mit dem Thema "Beleidigungen" und verwandten Punkten an. Grundsätzlich gilt, dass eine Beleidigung hier im Forum genauso bestraft werden kann wie wenn man jemandem etwas direkt ins Gesicht sagt. Strafmildernde Umstände durch einen eventuell lockeren Umgangston hier im Forum können nicht generell geltend gemacht werden. Alleine schon daher, dass der Ton hier im Forum relativ normal ist und nicht extrem locker wie in manchen Chats.

Im StGB gibt es folgende relevante Paragraphen:

  • § 185 Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • § 186 Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • § 187 Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Abgrenzung zwischen Übler Nachrede und Beleidigung ist manchmal schwierig. Es kann dabei auf den Zusammenhang ankommen.
Desweiteren droht im Falle einer öffentlichen Ehrenbeleidigung auch eine zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadenersatzklage. Nach § 823 BGB ist u. a. zu Schadensersatz verpflichtet, wer das Leben, den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen (= Persönlichkeitsrechte) verletzt.

Ein weiterer Punkt der in der Diskussion auftauchte war der Artikel 5 des Grundgesetzes:

  • (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  • (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
  • (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Hierzu sollte man vielleicht erstmal klären, was dieser Artikel überhaupt meint.

QuoteZensur entstammt dem Lateinischen (censura) und meint den Versuch des Staates, Meinungsäußerungen - insbesondere in Massenmedien - zu unterbinden. In Demokratien ist Zensur üblicherweise verboten, da sie dem demokratischen Gedanken zuwiderläuft.

Artikel 5 des Grundgesetzes sagt: "Eine Zensur findet nicht statt". Dennoch greift der Staat in vielerlei Hinsicht in die Meinungsfreiheit ein: Er verbietet z.B. die Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts. Obwohl dieses Verbot gemeinhin als "Zensur" angesehen werden könnte, ist es dennoch keine Zensur im Sinne der deutschen Verfassung. Der Verfassungsgeber hat seine Definition des Zensurbegriffs in Artikel 5 schlüssig dargelegt: Er versteht unter Zensur nur die Vorzensur. Diese setzt die Einrichtung einer Behörde, der alle geplanten Veröffentlichungen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, voraus. Eine "Nachzensur" durch Einziehung und Verbot entsprechender bereits existierender Publikationen ist erlaubt und von der Verfassung gedeckt. Der verfassungsrechtliche Zensurbegriff umfasst diese Nachzensur nicht. Artikel 5 sagt nämlich auch: "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre".

Vielfach versteht der "normale Bürger" unter dem Begriff "Zensur" jedoch nicht die Vorzensur, wie sie das Grundgesetz eindeutig verbietet, sondern alle Einschränkungen (Nachzensur), die, bedingt durch allgemeine Gesetze und gesetzliche Bestimmungen, getroffen werden. Weiterhin werden oftmals auch Verbote durch natürliche oder juristische Personen als Zensur bezeichnet. Beispiele hierfür sind der Artikel in der Schülerzeitung, der vom Direktor nicht genehmigt wird oder die freundliche Aufforderung des Internet-Providers, bestimmte Elemente aus der eigenen Homepage zu entfernen. Im Sinne der juristischen Begriffsdefinition ist dies jedoch keine Zensur, denn weder der Provider noch der Direktor sind der Staat. Und nur dieser kann überhaupt zensieren. In allen anderen Fällen nennt man den Effekt "Marktwirtschaft", "Vertragsfreiheit" oder "die bessere Position".

Sich also auf diesen Artikel zu beziehen, wenn die Moderatoren oder ich etwas löschen, geht also leicht am Sinn des Artikels vorbei ;D
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Daniel D.
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #8 on: January 27, 2003, 05:05:06 PM »
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Wer Rechtschreibfehler von anderen editiert, ist ein BROT !! Was soll denn das ? Hat derjenige zu viel Zeit ?? Ist ja lächerlich, dann wäre ich ja nur noch am korrigieren... :-\

Sorry wenn ich so böse bin...
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MC600
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #9 on: January 27, 2003, 06:29:35 PM »
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Quote from: Daniel D. on January 27, 2003, 05:05:06 PMSorry wenn ich so böse bin...

Wieso denn das? Hat das Finanzamt eine Nachzahlung erhoben  ;D
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Daniel D.
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #10 on: January 27, 2003, 06:31:32 PM »
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Hehehe, noch nicht... :P
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Re:Allg. Frage: Editieren von Postings, wie weit sollte/darf man gehen?
« Reply #11 on: January 28, 2003, 08:57:10 AM »
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QuoteSelbst in dem Fall wäre ich dagegen.

Dann ist es sinnvoller die entsprechenden Probleme zu zitieren und dann nochmal korrekt darunter zu schreiben. Beispiel:

Ursprungsposting:

Isch sähe kainen Sinn.
Antwort

User schreibt:
:
Isch sähe kainen Sinn.

"Ich sehe keinen Sinn."

(+ ggf. Begründung)

So ist es natürlich besser, als Rot zu markieren.
Aber wie schon gesagt, mit dem korregieren würde ich nur klar kommen, wenn es sich um ein forum handelt das sich mit der rechtschreibung beschäftigt.
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